Warum Sie mit uns sprechen sollten?

Weil wir viele Fragen zu AVGS & Co. bereits im Vorfeld beantworten - und damit im persönlichen Gespräch für das Wesentliche Zeit haben!

a - avgs und mehr

AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligung im Arbeitsleben und im Alltag. Arbeitgeber dürfen niemanden aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Behinderung oder sexueller Identität diskriminieren. Ziel des Gesetzes ist die Chancengleichheit bei Bewerbung, Einstellung, Beförderung und im laufenden Arbeitsverhältnis. Auch Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein. Betroffene können sich bei Verstößen innerhalb von zwei Monaten beschweren und Ansprüche geltend machen, etwa auf Entschädigung oder Schadensersatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu treffen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Für Arbeitssuchende bedeutet das: Ablehnungen oder Benachteiligungen im Bewerbungsprozess können rechtlich überprüft werden. Hilfreich ist es, Beratung durch Antidiskriminierungsstellen oder rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/ und/oder https://www.antidiskriminierungsstelle.de/
ALG I (Arbeitslosengeld I). Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Die Höhe richtet sich in der Regel nach 60 % des durchschnittlichen pauschalierten Nettoentgelts (67 % bei Kindern). Der Anspruch besteht je nach Versicherungszeit bis zu 12 Monate, für ältere Arbeitslose bis zu 24 Monate. Wichtig ist die rechtzeitige Meldung: spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrags muss man sich arbeitssuchend melden, sonst droht eine Sperrzeit. Diese kann bis zu 12 Wochen betragen, wenn Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder versäumte Pflichten vorliegen. Auch während der Bezugsdauer gelten Mitwirkungspflichten wie Bewerbungsbemühungen und Terminwahrnehmung. Eine Beratung bei der Agentur für Arbeit hilft, Ansprüche zu klären und Sperrzeiten zu vermeiden. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-1 und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__136.html
ALG II / Bürgergeld. Das Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II, ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zuständig sind die Jobcenter. Das Bürgergeld umfasst die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den sogenannten Regelbedarf für Lebenshaltung, Kleidung, Strom und persönliche Bedürfnisse. Zusätzlich können Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder bei Behinderung, berücksichtigt werden. Vermögen wird nur oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet. Ziel des Bürgergeldes ist die Sicherung des Existenzminimums und die Förderung von Integration in Arbeit durch Qualifizierung und Vermittlung. Anspruchsberechtigte müssen erwerbsfähig sein, das heißt mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Leistungen müssen beantragt werden, und es bestehen Mitwirkungspflichten. Bürgergeld kann mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder anderen Leistungen interagieren, weshalb eine Beratung beim Jobcenter sinnvoll ist. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/buergergeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Alleinerziehende. Alleinerziehende stehen vor besonderen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Sie haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, um ihre Existenz zu sichern und die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Dazu zählen der Kinderzuschlag, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Kinder. Zusätzlich kann der Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Im Bürgergeld werden außerdem Mehrbedarfe für Alleinerziehende anerkannt, die je nach Alter und Anzahl der Kinder zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs betragen können. Auch ElterngeldPlus und flexible Arbeitszeitmodelle sollen den Wiedereinstieg in Arbeit erleichtern. Beratung durch Jobcenter, Jugendämter und Familienkassen hilft, die passenden Leistungen zu beantragen und miteinander zu kombinieren. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag und/oder https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/finanzielle-hilfen/unterhaltsvorschuss
Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess. Diskriminierung aufgrund des Alters ist in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Dennoch berichten viele Bewerbende über 50, dass sie sich bei Einstellungen benachteiligt fühlen. Altersdiskriminierung kann sich in Stellenanzeigen, Auswahlverfahren oder subtilen Begründungen für Absagen zeigen. Betroffene haben das Recht, eine Benachteiligung anzufechten und Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen, wenn ein Verstoß nachweisbar ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, altersunabhängige Auswahlverfahren zu gewährleisten und objektive Kriterien bei der Stellenbesetzung zu nutzen. Für Bewerbende empfiehlt es sich, Erfahrung, aktuelle Kompetenzen und Weiterbildungsbereitschaft zu betonen, um Stereotype zu entkräften. Programme zur Förderung älterer Beschäftigter und Beratung unterstützen den Wiedereinstieg. Relevante Links: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Im Ausland erworbene Bildungs- und Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Zuständig für die Prüfung und Anerkennung sind je nach Beruf verschiedene Stellen: für reglementierte Berufe wie Ärzte oder Ingenieure meist die zuständigen Kammern oder Landesbehörden, für nicht reglementierte Berufe zentrale Anerkennungsstellen. Der Antrag erfolgt in der Regel schriftlich und erfordert beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Nachweisen über Berufserfahrung und ggf. Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer. Das Anerkennungsverfahren prüft, ob die ausländische Qualifikation gleichwertig mit einem deutschen Abschluss ist. Bei festgestellten Unterschieden können Anpassungsmaßnahmen wie Ausgleichsprüfungen oder Weiterbildungen erforderlich sein. Eine positive Anerkennung eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen und verbessert die Arbeitsmarktintegration. Beratung und Unterstützung bieten spezielle Informationsportale sowie die Anerkennungsstellen selbst. Relevante Links: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/
Arbeitszeugnis. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend formuliert sein und darf die weitere berufliche Entwicklung nicht ungerechtfertigt erschweren. Es wird zwischen dem einfachen Zeugnis, das Art und Dauer der Beschäftigung beschreibt, und dem qualifizierten Zeugnis unterschieden, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Viele Formulierungen folgen standardisierten Codes, die für Laien schwer verständlich sein können. Daher ist eine fachliche Überprüfung ratsam, um versteckte negative Aussagen zu erkennen. Bei fehlerhaften oder unzutreffenden Bewertungen kann eine Korrektur eingefordert werden. Das Zeugnis ist ein wichtiges Dokument bei Bewerbungen und sollte daher vollständig, korrekt und positiv formuliert sein. Arbeitnehmer haben zudem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer Bewerbung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html und/oder https://www.bundesarbeitsgericht.de/
Arbeitslos melden. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, muss sich rechtzeitig arbeitslos melden, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden. Bereits drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages ist die Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit vorgeschrieben. Erfolgt die Kündigung kurzfristig, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen. Spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit ist zusätzlich die persönliche Arbeitslosmeldung notwendig. Unterbleibt eine fristgerechte Meldung, drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I von bis zu einer Woche oder länger. Die Meldung kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen. Benötigt werden in der Regel Ausweisdokumente, Kündigungsschreiben und ggf. Nachweise über bisherige Beschäftigungen. Die rechtzeitige Arbeitslosmeldung stellt sicher, dass Versicherungs- und Leistungsansprüche lückenlos bestehen bleiben und die Vermittlung in neue Beschäftigung schnell beginnen kann. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html
Arbeitslosigkeit nach Studium / Ausbildung. Nach dem Abschluss von Studium oder Ausbildung finden nicht alle Absolventinnen und Absolventen sofort eine Anstellung. In dieser Übergangsphase können Ansprüche auf Leistungen bestehen, abhängig von der bisherigen Versicherungslaufbahn. Wer während der Ausbildung oder im Studium bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Fehlen die erforderlichen Beitragszeiten, kommt das Bürgergeld als Grundsicherung in Betracht. Wichtig ist die frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden und Unterstützung bei der Stellensuche zu erhalten. Praktika, Traineeprogramme oder befristete Beschäftigungen können den Einstieg erleichtern und wertvolle Berufserfahrung bringen. Zudem bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter spezielle Programme und Coachings für Berufseinsteiger an. Diese helfen, Bewerbungsunterlagen zu optimieren, Kontakte zu knüpfen und die passende Einstiegschance zu finden. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium-und-arbeitslosigkeit und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Arbeitsrecht: Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Grundlage ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt begründet ist. Andernfalls kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen muss. Zusätzlich bestehen besondere Kündigungsschutzrechte, etwa für Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte und Auszubildende. Arbeitgeber müssen im Falle betriebsbedingter Kündigungen eine Sozialauswahl treffen, die Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Für Beschäftigte ist es wichtig, Kündigungsschreiben sorgfältig zu prüfen und im Zweifel rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/ und/oder https://www.bundesarbeitsgericht.de/
Arbeitszeitmodelle. In Deutschland existieren verschiedene Arbeitszeitmodelle, die eine flexible Gestaltung von Erwerbsarbeit ermöglichen. Dazu zählen klassische Vollzeit- und Teilzeitmodelle, Gleitzeit, Schichtarbeit sowie Arbeitszeitkonten. Auch Modelle wie Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice gewinnen zunehmend an Bedeutung. Teilzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden, wenn Beschäftigte länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern tätig sind. Ziel dieser Regelungen ist es, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Arbeitszeitmodelle können tarifvertraglich, betrieblich oder individuell vereinbart sein, müssen jedoch stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten. Dieses regelt unter anderem Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit. Flexible Arbeitszeiten eröffnen sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten Chancen, bedarfsgerechte Lösungen zu finden, erfordern aber klare Absprachen zur Umsetzung. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ und/oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html
ATS-gerechte Unterlagen, Online-Profile, Referenzen, Case-/Assessment-Formate. Viele Unternehmen nutzen sogenannte Applicant Tracking Systeme (ATS), um Bewerbungen automatisiert zu sichten. Damit Unterlagen nicht aussortiert werden, sollten sie formal korrekt, übersichtlich und maschinenlesbar gestaltet sein. Wichtige Schlagwörter aus der Stellenanzeige sollten im Lebenslauf und Anschreiben enthalten sein. Grafiken, verschachtelte Tabellen oder ungewöhnliche Dateiformate können dazu führen, dass Inhalte nicht erkannt werden. Neben klassischen Bewerbungsunterlagen gewinnen Online-Profile auf Plattformen wie LinkedIn oder XING an Bedeutung, da Recruiter diese gezielt prüfen. Referenzen von früheren Arbeitgebern oder Professoren stärken zusätzlich die Bewerbung. In Auswahlprozessen setzen Unternehmen zunehmend auf Case Studies und Assessment-Center-Formate, um fachliche und soziale Kompetenzen zu testen. Bewerbende sollten sich daher nicht nur auf Unterlagen konzentrieren, sondern auch auf digitale Sichtbarkeit, Netzwerke und praxisnahe Tests vorbereiten. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung und/oder https://europa.eu/europass/de
Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist. Er muss schriftlich abgeschlossen werden und regelt in der Regel das Beendigungsdatum, mögliche Abfindungen, Resturlaub, Arbeitszeugnis und Rückgabe von Firmeneigentum. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer birgt er jedoch Risiken: Wird der Vertrag ohne wichtigen Grund geschlossen, verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu zwölf Wochen. Daher ist eine rechtliche Beratung vor Unterzeichnung dringend zu empfehlen. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile bieten, etwa bei der Vermeidung von Kündigungsschutzklagen oder der flexiblen Gestaltung des Austrittszeitpunkts. Wichtig ist, dass alle Ansprüche klar geregelt sind und keine nachteiligen Klauseln enthalten sind. Arbeitnehmer sollten sorgfältig prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage nicht bessere Optionen eröffnet. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html und/oder https://www.arbeitsagentur.de/ratgeber/arbeitslosigkeit/aufhebungsvertrag
Aufstiegsfortbildung. Aufstiegsfortbildungen qualifizieren Fachkräfte für höhere Positionen und erweitern berufliche Perspektiven. Typische Abschlüsse sind Meister, Fachwirt oder Betriebswirt, die in Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern angeboten werden. Diese Weiterbildungen sind staatlich anerkannt und oft Voraussetzung für Führungsaufgaben oder den Schritt in die Selbstständigkeit. Finanziell unterstützt werden sie durch das Aufstiegs-BAföG, das Zuschüsse und Darlehen kombiniert. Damit lassen sich Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten und in bestimmten Fällen auch Lebenshaltungskosten finanzieren. Eine erfolgreiche Aufstiegsfortbildung erhöht die Karrierechancen deutlich, da sie praxisnahes Fachwissen mit betriebswirtschaftlichen Kompetenzen verbindet. Zudem verbessern sich die Verdienstmöglichkeiten erheblich. Die Teilnahme ist sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend möglich. Für Arbeitssuchende kann eine Aufstiegsfortbildung den Wiedereinstieg in qualifizierte Beschäftigung erleichtern und die langfristige Position am Arbeitsmarkt sichern. Relevante Links: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/afbfg/
Aufstocken: Erwerbstätigkeit + Bürgergeld, Mini/Midi-Freibeträge. Wer arbeitet und dennoch nicht genug verdient, um den Lebensunterhalt zu decken, kann Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen. Dabei wird das Erwerbseinkommen nur teilweise angerechnet, da Freibeträge bestehen. Bei Minijobs bis 520 Euro bleibt ein Teil des Einkommens komplett anrechnungsfrei, bei Midijobs mit einem Einkommen zwischen 520 und rund 2.000 Euro gelten gleitende Freibeträge. Ziel ist es, Erwerbstätigkeit attraktiver zu machen und zusätzliche Arbeitseinkommen nicht vollständig zu verrechnen. Auch höhere Einkommen können teilweise angerechnet werden, sodass es sich lohnt, Beschäftigung aufzunehmen oder auszuweiten. Antrag und Berechnung erfolgen beim zuständigen Jobcenter. Neben den Freibeträgen können weitere Bedarfe wie Kosten für Unterkunft, Heizung oder Mehrbedarfe berücksichtigt werden. Damit wird das Existenzminimum gesichert und gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, in Arbeit zu bleiben oder zurückzukehren. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstockung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Der AVGS ermöglicht Arbeitssuchenden, an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Dazu gehören individuelles Bewerbungscoaching, Bewerbungskostenunterstützung, Training von Vorstellungsgesprächen oder auch die Teilnahme an Maßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern. Zudem können Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Probearbeiten übernommen werden.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) - mehr Informationen. Der AVGS wird in der Regel arbeitsmarktpolitisch begründet ausgegeben und ist zeitlich befristet. Anspruch auf einen AVGS besteht nicht automatisch, die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers. Ein Vorteil des AVGS ist die freie Wahl unter zertifizierten Bildungsträgern, wodurch Maßnahmen individuell auf den Bedarf zugeschnitten werden können. Ziel ist es, die Chancen auf eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/aktivierungs-und-vermittlungsgutschein und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
AZAV-zertifizierte Bildungsträger. AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Bildungsträger, die nach AZAV zertifiziert sind, dürfen Maßnahmen anbieten, die durch Bildungsgutscheine (BGS) oder andere Förderinstrumente (bspw. AVGS) der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter finanziert werden können. Die Zertifizierung bestätigt, dass der Träger bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vorweisen kann. Für Teilnehmende bedeutet dies, dass die angebotenen Weiterbildungen und Umschulungen förderfähig sind und die Kosten vollständig übernommen werden können, sofern ein entsprechender Gutschein vorliegt. Die Zertifizierung wird regelmäßig durch fachkundige Stellen überprüft und gilt nur befristet. Damit wird die Qualität der Bildungsangebote sichergestellt und Transparenz geschaffen. Wer eine geförderte Weiterbildung plant, sollte gezielt nach AZAV-zertifizierten Trägern suchen, da nur so eine Finanzierung durch öffentliche Mittel möglich ist. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/zulassung-azav und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/azav/

b - Babypause und mehr

Babypause / Elternzeit / Wiedereinstieg. Eltern haben in Deutschland das Recht auf Elternzeit, um sich nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern. Pro Kind können bis zu drei Jahre Elternzeit genommen werden, die entweder am Stück oder in Abschnitten bis zum achten Lebensjahr des Kindes genutzt werden kann. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, und eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich. Finanziell unterstützt das Elterngeld den Übergang, indem es Einkommensausfälle teilweise ausgleicht. Es kann als Basiselterngeld oder in Kombination mit ElterngeldPlus flexibel gestaltet werden. Nach der Elternzeit ist ein Wiedereinstieg in den Beruf möglich, wobei auch ein Anspruch auf Teilzeit bestehen kann. Viele Arbeitgeber bieten zudem interne Programme, um die Rückkehr zu erleichtern. Eine rechtzeitige Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber erleichtert sowohl die Babypause als auch den erfolgreichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Relevante Links: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/bbige/__15.html
Befristung/Kettenbefristung, Probezeit, Änderungskündigung, Kündigungsfristen. Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Befristungen ohne sachlichen Grund sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zu zwei Jahre zulässig, mit maximal drei Verlängerungen. Kettenbefristungen – also wiederholte Befristungen – sind nur eingeschränkt erlaubt und können rechtsmissbräuchlich sein. In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses gilt in der Regel eine Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von zwei Wochen besteht. Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag kündigt, gleichzeitig aber neue Vertragsbedingungen anbietet. Kündigungsfristen sind gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Tarif- oder Arbeitsverträge können davon abweichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, die jeweilige Vertragslage genau zu prüfen, um Rechte zu wahren und mögliche Nachteile zu vermeiden. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Begleitung von Gekündigten bei Neuorientierung. Nach einer Kündigung stehen viele Betroffene vor der Herausforderung, sich beruflich neu zu orientieren. Unternehmen bieten hierfür häufig Outplacement-Programme oder externe Beratungsleistungen an, die den Übergang erleichtern sollen. Diese Maßnahmen umfassen individuelles Coaching, Bewerbungstraining, die Analyse von Stärken und Potenzialen sowie die Unterstützung bei der Stellensuche. Finanziert werden solche Programme oft vom bisherigen Arbeitgeber, insbesondere bei größeren Restrukturierungen oder Sozialplänen. Auch öffentliche Förderungen können in Anspruch genommen werden, etwa über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS). Ziel ist es, die berufliche Neuorientierung aktiv zu gestalten und möglichst schnell wieder eine passende Beschäftigung zu finden. Für Arbeitnehmende bedeutet dies eine wertvolle Unterstützung in einer schwierigen Phase, die neue Perspektiven eröffnet und den Bewerbungsprozess professionell begleitet. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/aktivierungs-und-vermittlungsgutschein und/oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Kuendigungsschutz/Outplacement/outplacement.html
BEM, Abfindung, Sozialauswahl, Massenentlassungsanzeige, Betriebsrat, Klagefrist 3 Wochen. Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) müssen Arbeitgeber Beschäftigten nach längerer Krankheit Maßnahmen zur Wiedereingliederung anbieten. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann unter Umständen eine Abfindung gezahlt werden, häufig im Rahmen von Sozialplänen oder durch gerichtliche Vergleiche. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Sozialauswahl vorzunehmen, bei der Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Größere Entlassungen unterliegen der Pflicht zur Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit. Der Betriebsrat ist in solche Verfahren einzubeziehen und hat Mitbestimmungsrechte. Für Arbeitnehmer gilt: Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist zwingend und sollte unbedingt beachtet werden. Rechtliche Beratung und Unterstützung durch Gewerkschaften oder Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in diesen Situationen dringend empfohlen. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__167.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Gewerkschafts-/Rechtsschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich rechtlich beraten oder vertreten lassen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Beratungshilfe ermöglicht eine kostengünstige außergerichtliche Rechtsberatung durch Anwältinnen und Anwälte. Prozesskostenhilfe greift, wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird und die Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen können. Die Bewilligung hängt vom Einkommen und den Erfolgsaussichten des Verfahrens ab. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, meist ohne zusätzliche Kosten. Auch viele Berufsverbände verfügen über eigene Rechtsschutzangebote. Diese Instrumente stellen sicher, dass auch Personen mit geringem Einkommen ihre Rechte durchsetzen können. Wichtig ist, Anträge rechtzeitig beim Amtsgericht oder der zuständigen Stelle zu stellen und alle erforderlichen Nachweise vorzulegen. Relevante Links: https://www.bmj.de/DE/themen/rechte-verstehen/rechtshilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe_node.html und/oder https://www.dgb.de/leistungen/rechtsschutz
Bewerbungstraining. Ein Bewerbungstraining unterstützt Arbeitssuchende dabei, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Inhalte sind meist die Erstellung oder Optimierung von Lebenslauf und Anschreiben, das Training von Vorstellungsgesprächen sowie der professionelle Umgang mit Online-Bewerbungen und digitalen Auswahlverfahren. Häufig werden auch Themen wie Selbstpräsentation, Körpersprache und der Einsatz von Netzwerken behandelt. Bewerbungstrainings können individuell oder in Gruppen stattfinden und sind in Präsenz oder online verfügbar. Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können die Kosten vollständig durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen werden. Ziel ist es, Bewerbende gezielt auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten, Hemmnisse abzubauen und die Vermittlungschancen deutlich zu erhöhen. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bewerbungstraining und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein (BGS) ist neben dem AVGS ein weiteres Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, mit dem Kosten für Weiterbildungen oder Umschulungen übernommen werden können. Anspruch haben Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte oder Personen, die einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchten. Der Gutschein deckt Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie ggf. Kinderbetreuungskosten ab. Die Förderung wird nur bei Maßnahmen bewilligt, die von einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Der Bildungsgutschein ist personengebunden und zeitlich befristet. Ob er ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft nach Prüfung der individuellen Situation und der Arbeitsmarktchancen. Ziel ist es, die berufliche Eingliederung zu erleichtern oder drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Arbeitssuchende sollten sich frühzeitig beraten lassen, um passende Angebote zu finden und die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/foerderung-weiterbildung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html
BvB, EQ, AsA/abH, außerbetriebliche/Teilzeit-Ausbildung, BAB. Zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) dient der Orientierung und Vorbereitung auf eine Ausbildung. Einstiegsqualifizierungen (EQ) sind längere Praktika mit Vergütung, die auf eine Ausbildung anrechnen können. Assistierte Ausbildung (AsA) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen Auszubildende durch Nachhilfe, Coaching und Betreuung, um Abbrüche zu verhindern. In Ausnahmefällen können außerbetriebliche oder Teilzeit-Ausbildungen angeboten werden, wenn reguläre Ausbildungsplätze nicht verfügbar sind oder besondere Lebenslagen dies erfordern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hilft Auszubildenden in schulischen oder betrieblichen Ausbildungen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Alle Maßnahmen sollen den Einstieg in Ausbildung erleichtern, Ausbildungserfolg sichern und langfristig den Übergang in qualifizierte Beschäftigung fördern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsausbildung/foerderung-ausbildung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Bürgergeld. Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zuständig sind die Jobcenter. Es umfasst den sogenannten Regelbedarf für Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung und Strom sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder behinderungsbedingte Aufwendungen, berücksichtigt werden. Auch einmalige Leistungen, wie für Erstausstattungen oder Klassenfahrten von Kindern, sind möglich. Wer Bürgergeld beantragt, muss erwerbsfähig sein, das heißt mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Vermögen wird oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet. Leistungsberechtigte sind verpflichtet, aktiv an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, zum Beispiel an Weiterbildungen oder Bewerbungsaktivitäten. Ziel des Bürgergeldes ist es, das Existenzminimum zu sichern und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/buergergeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Bürgergeld vertieft. Das Bürgergeld geht über die reine Grundsicherung hinaus und umfasst zahlreiche Detailregelungen. Leistungen richten sich nach der Bedarfsgemeinschaft, also allen Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Einkommen und Vermögen werden mit Freibeträgen berücksichtigt, wobei höhere Freibeträge für Altersvorsorge oder selbstgenutztes Wohneigentum gelten. Für Unterkunft und Heizung übernimmt das Jobcenter nur angemessene Kosten, deren Höhe regional unterschiedlich ist. Bei einem Umzug muss in der Regel vorher die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden. Ortsabwesenheiten sind nur mit Genehmigung möglich. Mehrbedarfe entstehen etwa durch Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung oder Behinderung. Auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, z. B. für Klassenfahrten oder Lernförderung, können beantragt werden. Bei Pflichtverletzungen sind zwar Leistungsminderungen möglich, jedoch in begrenztem Umfang. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts und die Förderung der Eingliederung in Arbeit durch einen Kooperationsplan. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/buergergeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

c -coaching und mehr

Coaching ist flexibel planbar. Termine können individuell abgestimmt werden. Coaching bietet die Möglichkeit, persönliche und berufliche Themen gezielt zu bearbeiten. Ein besonderer Vorteil liegt in der flexiblen Gestaltung: Termine können individuell mit den Coaches vereinbart und auf die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. So lassen sich Coachings in Vollzeit, Teilzeit oder auch in Randzeiten wie abends oder am Wochenende realisieren. Durch diese Anpassungsfähigkeit eignet sich Coaching für unterschiedliche Zielgruppen – ob Arbeitsuchende, Berufstätige oder Personen in der Neuorientierung. Auch die Inhalte können flexibel auf persönliche Bedarfe zugeschnitten werden, etwa bei Bewerbungstrainings, beruflicher Weiterentwicklung oder Stressbewältigung. Online-Coachings ermöglichen zusätzlich ortsunabhängige Teilnahme und sparen Zeit. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen, Stärken zu fördern und realistische Perspektiven für die berufliche Zukunft zu entwickeln. Relevanter Link: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/coaching und/oder https://ihr-jobcoach.de/einzelcoaching-weiterbildung/
Coaching-Zeiten. Die Dauer und Häufigkeit von Coachings richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und den vereinbarten Förderbedingungen. Einzelne Sitzungen können zwischen 45 und 180 Minuten dauern, während gesamte Coaching-Maßnahmen sich über Wochen oder Monate erstrecken. Über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) werden oft bestimmte Stundenkontingente finanziert, die flexibel aufgeteilt werden können. Termine können werktags, abends oder am Wochenende stattfinden, abhängig von der Verfügbarkeit der Coaches und den Lebensumständen der Teilnehmenden. Online-Sitzungen erweitern die zeitliche Flexibilität zusätzlich. Wichtig ist, die Coaching-Zeiten realistisch in den Alltag zu integrieren, damit kontinuierlich an den vereinbarten Zielen gearbeitet werden kann. Ein klarer Zeitplan unterstützt die Verbindlichkeit und erhöht die Erfolgschancen. Relevanter Link: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/coaching

d - deutschlandticket und mehr

Deutschlandticket Sozial/Jobticket, Führerscheinförderung in Einzelfällen. Das Deutschlandticket ermöglicht bundesweite Mobilität im Nah- und Regionalverkehr zu einem festen Monatspreis. Für einkommensschwache Personen gibt es in vielen Bundesländern ein vergünstigtes Sozialticket. Zusätzlich bieten Arbeitgeber Jobtickets an, bei denen die Kosten teilweise oder ganz übernommen werden können. Diese Angebote erleichtern den Arbeitsweg und senken Mobilitätskosten. In besonderen Fällen kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter auch den Erwerb eines Führerscheins fördern, wenn dieser nachweislich für die Aufnahme oder Sicherung einer Beschäftigung erforderlich ist. Die Entscheidung erfolgt nach Einzelfallprüfung und im Rahmen der Eingliederungsleistungen. Dadurch wird die individuelle Mobilität verbessert und die Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme steigen. Relevante Links: https://www.deutschlandticket.de/ und/oder https://www.arbeitsagentur.de/foerderung/fuehrerschein
Digitale Grundkompetenzen, E-ID, Online-Anträge, Sicherheit. Digitale Grundkompetenzen sind heute Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dazu zählen der sichere Umgang mit Computern, E-Mail, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Videokonferenzsystemen. Auch digitale Identitäten (E-ID) gewinnen an Bedeutung, da sie den Zugang zu Online-Diensten der Verwaltung, wie Anträgen bei Behörden oder Leistungen der Arbeitsagentur, erleichtern. Arbeitssuchende profitieren von Online-Anträgen, weil sie Anträge schneller stellen, Nachweise hochladen und Bearbeitungszeiten verkürzen können. Gleichzeitig spielt IT-Sicherheit eine zentrale Rolle: Grundkenntnisse in Datenschutz, Passwortschutz und sicherem Verhalten im Netz sind unerlässlich. Förderprogramme der Arbeitsagentur und verschiedener Bildungsträger unterstützen beim Erwerb digitaler Kompetenzen. Damit verbessern sich nicht nur die Bewerbungschancen, sondern auch die Fähigkeit, moderne Arbeitsumgebungen souverän zu nutzen. Relevante Links: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeiten-4-0/Digitalisierung/digitalisierung.html und/oder https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/digitale-kompetenzen
Digitalisierung / Online-Weiterbildung. Die Digitalisierung verändert Arbeitsprozesse und schafft neue Anforderungen an Beschäftigte. Kenntnisse im Umgang mit digitalen Tools, Datenverarbeitung, Online-Kommunikation und IT-Sicherheit sind zunehmend gefragt. Online-Weiterbildungen bieten die Möglichkeit, diese Kompetenzen flexibel und ortsunabhängig zu erwerben. Sie eignen sich besonders für Personen mit familiären Verpflichtungen, eingeschränkter Mobilität oder für Berufstätige, die sich neben dem Job weiterqualifizieren möchten. Inhalte reichen von Grundlagenkursen bis zu spezialisierten Fachthemen wie IT, Pflege, Energie oder Verwaltung. Die Arbeitsagentur und Jobcenter fördern Online-Weiterbildungen über Bildungsgutscheine oder Qualifizierungschancengesetz, sofern sie bei AZAV-zertifizierten Trägern stattfinden. Damit eröffnet die Digitalisierung neue Chancen für lebenslanges Lernen und die Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/weiterbildung-foerdern und/oder https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/digitalisierung-und-bildung/digitalisierung-und-bildung_node.html
Diskriminierung aufgrund des Alters. Altersdiskriminierung ist in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten. Dennoch berichten viele ältere Arbeitssuchende von Nachteilen im Bewerbungsprozess, etwa durch altersbezogene Formulierungen in Stellenanzeigen, implizite Vorbehalte bei Auswahlentscheidungen oder fehlende Weiterbildungsangebote. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerbungen unabhängig vom Alter objektiv zu prüfen und dürfen ältere Beschäftigte nicht benachteiligen. Betroffene können sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen und unter Umständen Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. Für Arbeitnehmende empfiehlt es sich, Weiterbildung und aktuelle Qualifikationen zu betonen, um Altersstereotype zu entkräften. Förderprogramme wie das Qualifizierungschancengesetz oder spezielle Projekte zur Integration älterer Beschäftigter sollen die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Relevante Links: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Diversity und Inklusion. Diversity bezeichnet die bewusste Wertschätzung von Vielfalt in Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören Merkmale wie Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung. Inklusion geht noch einen Schritt weiter und zielt darauf ab, allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Für Arbeitgeber bietet eine vielfältige Belegschaft Vorteile: ein breiteres Spektrum an Perspektiven, höhere Innovationskraft und eine bessere Anpassungsfähigkeit an internationale Märkte. Gesetzliche Grundlagen, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung, schaffen den rechtlichen Rahmen. Viele Unternehmen entwickeln eigene Diversity-Strategien und verpflichten sich durch Initiativen wie die „Charta der Vielfalt“. Für Arbeitssuchende bedeutet dies, dass Diskriminierungsschutz besteht und Chancen auf Integration in vielfältigen Teams verbessert werden. Relevante Links: https://www.charta-der-vielfalt.de/ und/oder https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

e - Ehrenamt und mehr

Ehrenamt/Übergangsjobs als Brücke. Ehrenamtliche Tätigkeiten und Übergangsjobs können eine wichtige Rolle auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt spielen. Ein Ehrenamt bietet die Möglichkeit, Fähigkeiten einzusetzen oder neue Kompetenzen zu erwerben, soziale Netzwerke aufzubauen und Lücken im Lebenslauf positiv zu füllen. Übergangsjobs, zum Beispiel Minijobs oder befristete Tätigkeiten, sichern kurzfristig Einkommen und schaffen Berufserfahrung, auch wenn sie nicht dem angestrebten Berufsziel entsprechen. Beide Formen können als Brücke dienen, um Motivation und Belastbarkeit zu zeigen, Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen und die Chancen auf eine spätere Festanstellung zu erhöhen. Zudem werden ehrenamtliches Engagement und Übergangsbeschäftigungen bei Bewerbungen häufig positiv bewertet, da sie Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft dokumentieren. Wichtig ist, dabei mögliche Auswirkungen auf Leistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld zu beachten und sich rechtzeitig beraten zu lassen. Relevante Links: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/ehrenamt und/oder https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/minijob
Eigenkündigung und Sperrzeit. Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis selbst, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängen. Diese beträgt in der Regel bis zu zwölf Wochen und führt zu einer Kürzung der Gesamtanspruchsdauer. Eine Sperrzeit wird dann verhängt, wenn die Eigenkündigung ohne „wichtigen Grund“ erfolgt. Als wichtige Gründe gelten zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, Mobbing oder ein nachweislich unzumutbares Arbeitsumfeld. Auch der Wechsel zu einer neuen, gesicherten Arbeitsstelle kann anerkannt werden. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, sollten Nachweise wie ärztliche Atteste oder ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Vor einer Eigenkündigung ist es ratsam, eine Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, um mögliche Nachteile zu klären. So können finanzielle Einbußen vermieden und rechtliche Absicherung gewährleistet werden. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/ratgeber/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld/alg-sperrzeit und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Eingliederungszuschüsse, §16e/16i SGB II, Weiterbildungsgeld/Abschlussprämien. Eingliederungszuschüsse sind finanzielle Hilfen für Arbeitgeber, die Arbeitssuchende einstellen, deren Einarbeitung voraussichtlich mehr Zeit erfordert. Dadurch sollen Beschäftigungschancen für Personen mit Vermittlungshemmnissen erhöht werden. Nach §16e SGB II können Arbeitgeber für die Einstellung besonders arbeitsmarktferner Personen Zuschüsse über mehrere Jahre erhalten. §16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) richtet sich speziell an Langzeitarbeitslose und ermöglicht längerfristige Lohnkostenzuschüsse. Zusätzlich gibt es Weiterbildungsgeld für Teilnehmende an Umschulungen oder längeren Weiterbildungen sowie Abschlussprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Diese finanziellen Anreize sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer motivieren, Qualifizierung und Integration nachhaltig zu fördern. Für Arbeitssuchende bedeutet dies eine konkrete Chance, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten und durch Weiterbildung ihre langfristigen Perspektiven zu verbessern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/foerderung-arbeitgeber und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16e.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html
Elterngeld / Kinderbetreuung. Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes, indem es Einkommensausfälle teilweise ausgleicht. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Neben dem Basiselterngeld gibt es ElterngeldPlus, das längere Teilzeitbeschäftigungen ermöglicht, sowie den Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Anspruchsberechtigt sind auch Alleinerziehende. Parallel dazu ist die Kinderbetreuung ein zentraler Faktor für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Ab dem ersten Geburtstag haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei Tagespflegepersonen. Eine gesicherte Kinderbetreuung erleichtert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern steigert auch die Chancen von Eltern, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Relevante Links: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/befsichg/
Erfahrene Berufstätige unterstützen Einsteiger. Programme bei Kammern, Hochschulen und Verbänden verfügbar. Mentoring-Programme bringen erfahrene Fachkräfte mit Berufseinsteigern zusammen, um Wissen, Erfahrungen und Netzwerke weiterzugeben. Diese Programme werden von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Hochschulen sowie Berufsverbänden angeboten. Sie helfen jungen Menschen, sich im Berufsalltag zurechtzufinden, berufliche Entscheidungen zu treffen und ihre Karriere strategisch zu planen. Mentorinnen und Mentoren unterstützen durch praxisnahe Tipps, Feedback und Kontakte, während Mentees von einer persönlichen Begleitung profitieren. Solche Programme stärken nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern tragen auch zur Fachkräftesicherung bei. Häufig sind sie kostenlos oder werden öffentlich gefördert. Für Berufseinsteiger eröffnet Mentoring die Möglichkeit, frühzeitig Orientierung zu erhalten und berufliche Perspektiven gezielt auszubauen. Relevante Links: https://www.ihk.de/themen/aus-und-weiterbildung/mentoring und/oder https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/hochschulen/mentoring-programme/mentoring-programme_node.html
Erklärungen zu Lücken im Lebenslauf. Lücken im Lebenslauf sind für viele Bewerbende ein sensibles Thema, können jedoch mit der richtigen Strategie überzeugend erklärt werden. Wichtig ist, ehrlich zu bleiben und den Zeitraum positiv darzustellen. Gründe können zum Beispiel Weiterbildung, ehrenamtliches Engagement, Familienzeiten, Pflege von Angehörigen oder persönliche Neuorientierung sein. Entscheidend ist, dass die Zeit nicht als „Leerlauf“ erscheint, sondern als Phase, in der Kompetenzen erweitert oder Verantwortungen übernommen wurden. Auch Krankheitszeiten dürfen genannt werden, allerdings ohne Details zur Diagnose, da diese dem Datenschutz unterliegen. Eine klare und selbstbewusste Darstellung signalisiert Offenheit und Souveränität. Personalverantwortliche achten weniger auf die Lücke selbst, sondern vielmehr darauf, wie diese kommuniziert und eingeordnet wird. Eine aktive Erklärung kann daher sogar Vertrauen schaffen und den Fokus zurück auf die Stärken der Bewerbenden lenken. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung und/oder https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeit/bewerbung/lebenslauf
Erwerbsminderungsrente, Reha vor Rente. Die Erwerbsminderungsrente dient der finanziellen Absicherung, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, abhängig davon, ob weniger als drei bzw. sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt wurden und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren gezahlt wurden. Vor der Bewilligung einer Rente prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Maßnahmen zur Rehabilitation („Reha vor Rente“) eine Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglichen. Dazu zählen medizinische Reha, berufliche Wiedereingliederung oder Umschulungen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird eine Erwerbsminderungsrente gewährt. Betroffene sollten den Antrag frühzeitig stellen und sich beraten lassen, da die Verfahren komplex und prüfungsintensiv sind. Relevante Links: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
EURES (Europa-Arbeit). EURES (European Employment Services) ist ein Netzwerk der Europäischen Kommission und der nationalen Arbeitsverwaltungen, das die berufliche Mobilität in Europa fördert. Es bietet Stellenangebote, Bewerberprofile und Informationen zu Arbeits- und Lebensbedingungen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Über das EURES-Portal können Arbeitssuchende gezielt nach offenen Stellen suchen und Arbeitgeber europaweit Fachkräfte finden. Zusätzlich beraten EURES-Beraterinnen und -Berater persönlich zu Themen wie Anerkennung von Abschlüssen, Sozialversicherung, Steuerfragen oder Umzug. Ziel ist es, die Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu verbessern und gleichzeitig Unternehmen bei der Fachkräftesuche zu unterstützen. EURES erleichtert damit nicht nur die grenzüberschreitende Stellensuche, sondern auch die Integration in neue Arbeits- und Lebensumfelder. Relevante Links: https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage und/oder https://www.arbeitsagentur.de/eures

f -Finanzierung und mehr

Finanzierung von Weiterbildung. Die Finanzierung von Weiterbildung ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen, Umschulungen oder Qualifizierungen, wenn diese die Eingliederungschancen erhöhen. Hierfür kommen insbesondere Bildungsgutscheine oder Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz in Frage. Neben den Lehrgangskosten können auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für Lernmittel übernommen werden. Für Beschäftigte in Kurzarbeit oder mit drohendem Arbeitsplatzverlust gibt es zusätzliche Unterstützungen. Darüber hinaus stehen Programme wie Aufstiegs-BAföG für berufliche Fortbildungen oder branchenspezifische Förderungen zur Verfügung. Wichtig ist, vor Beginn der Weiterbildung eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter in Anspruch zu nehmen, um die passende Förderung zu erhalten. So lassen sich individuelle Bildungswege finanzieren und langfristige Perspektiven am Arbeitsmarkt sichern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/foerderung-weiterbildung und/oder https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

g - gründungszuschuss und mehr

Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt. Anspruchsberechtigt sind Beziehende von Arbeitslosengeld I, die noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäftskonzept, das in der Regel von einer fachkundigen Stelle wie IHK, HWK oder einem Steuerberater geprüft wird. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase (6 Monate) wird das bisherige Arbeitslosengeld weitergezahlt, ergänzt um einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro für die soziale Absicherung. In einer zweiten Phase (weitere 9 Monate) kann der Zuschuss von 300 Euro verlängert werden, wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit nachgewiesen wird. Ziel ist es, Arbeitslose dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren und unternehmerische Initiativen zu fördern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
Gesetzlich geregelte Freistellung zur Pflege von Angehörigen. Teilzeitlösungen möglich. Beschäftigte haben das Recht, sich für die Pflege naher Angehöriger von der Arbeit freistellen zu lassen. Kurzfristig können bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützung in Anspruch genommen werden, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Für längere Zeiträume besteht die Möglichkeit einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten oder einer Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten, die auch in Teilzeitmodellen umgesetzt werden kann. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zinslose staatliche Darlehen zur Absicherung des Lebensunterhalts genutzt werden. Arbeitgeber müssen über die geplante Freistellung rechtzeitig informiert werden, teilweise gelten Ankündigungsfristen. Diese Regelungen sollen Betroffenen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, ohne die eigene Erwerbstätigkeit vollständig aufzugeben. Relevante Links: https://www.wege-zur-pflege.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/

h - home office und mehr

Homeoffice / mobiles Arbeiten. Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen es Beschäftigten, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb des Betriebs zu erbringen. Rechtlich besteht kein genereller Anspruch, es sei denn, tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen sehen dies vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Homeoffice individuell vereinbaren, wobei klare Regelungen zu Arbeitszeit, Datenschutz, Arbeitsmitteln und Kostenübernahme wichtig sind. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Homeoffice, sodass Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten einzuhalten sind. Mobiles Arbeiten unterscheidet sich vom Homeoffice dadurch, dass der Arbeitsort flexibel ist und nicht zwingend die eigene Wohnung umfasst. Vorteile sind eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Zeitersparnis durch Wegfall von Pendelzeiten. Herausforderungen liegen im Bereich der Selbstorganisation, Kommunikation und Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Relevante Links: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Homeoffice/homeoffice.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

i - integration und mehr

Integrations- und Berufssprachkurse verbessern Jobchancen. Förderung durch BAMF. Integrations- und Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte und Geflüchtete, die ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen. Integrationskurse vermitteln Sprachkenntnisse bis zum Niveau B1 sowie Wissen über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung in Deutschland. Berufssprachkurse bauen darauf auf und fördern speziell die sprachlichen Kompetenzen, die im Arbeitsleben benötigt werden – von fachbezogenem Wortschatz bis hin zu schriftlicher Kommunikation. Zuständig für die Organisation und Förderung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Teilnahme wird häufig durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit empfohlen oder verpflichtend angeordnet. Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu ermöglichen. Relevante Links: https://www.bamf.de/DE/Themen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html und/oder https://www.bamf.de/DE/Themen/DeutschLernen/Berufssprachkurse/berufssprachkurse-node.html

j

k - kaution und mehr

Kaution, Mietbescheinigung, Angemessenheitsprüfung, Prävention Wohnungslosigkeit. Im Rahmen des Bürgergeldes übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dazu gehören auch einmalige Leistungen wie Mietkautionen, die in der Regel als Darlehen gewährt werden. Vor einem Umzug ist häufig eine Mietbescheinigung des neuen Vermieters vorzulegen, damit das Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunft prüfen kann. Angemessenheitsprüfungen beziehen sich auf Größe, Ausstattung und Kosten der Wohnung, die regional unterschiedlich festgelegt sind. Ziel ist es, überhöhte Mietkosten zu vermeiden. Darüber hinaus unterstützen Jobcenter bei drohender Wohnungslosigkeit, beispielsweise durch die Übernahme von Mietschulden oder Verhandlungen mit Vermietern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Leistungsberechtigte nicht ihre Wohnung verlieren und eine stabile Lebensgrundlage behalten. Relevanter Link: https://www.arbeitsagentur.de/buergergeld und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Kein Rechtsanspruch, aber viele Firmen bieten flexible Lösungen. Gute Abstimmung mit Arbeitgeber notwendig. In vielen Bereichen des Arbeitslebens besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Arbeitszeitmodelle oder Sonderregelungen, wie etwa Homeoffice oder Sabbaticals. Dennoch bieten zahlreiche Unternehmen freiwillig flexible Lösungen an, um Fachkräfte zu binden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern. Solche Modelle müssen individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden und beruhen meist auf gegenseitigem Vertrauen und klaren Vereinbarungen. Wichtig ist, Absprachen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch gute Vorbereitung und transparente Kommunikation ihre Chancen auf flexible Regelungen erhöhen. Arbeitgeber profitieren im Gegenzug von motivierten und loyalen Mitarbeitenden. Relevanter Link: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht-Kurzinfos/arbeitsrecht-kurzinfos.html
Kinderbetreuungs- und Pendelkosten, Umzugskosten. Im Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme, Weiterbildung oder Umschulung können zusätzliche Kosten entstehen, die unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dazu zählen Kinderbetreuungskosten, wenn diese für die Teilnahme an Maßnahmen oder den Arbeitsweg erforderlich sind. Auch Pendelkosten, die über das übliche Maß hinausgehen, können bezuschusst oder erstattet werden. Bei einem notwendigen Umzug – etwa wegen einer neuen Arbeitsstelle oder aus Gründen der Angemessenheit der Unterkunft – können ebenfalls Umzugskosten übernommen werden. Zuständig sind in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wichtig ist, die Kostenübernahme rechtzeitig zu beantragen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Diese Unterstützungen sollen sicherstellen, dass finanzielle Hürden die Aufnahme oder Fortführung von Arbeit und Qualifizierung nicht verhindern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/foerderung-aufnahme-arbeit und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html
Kosten des Coachings (AVGS). Coachings für Arbeitssuchende oder Beschäftigte können je nach Umfang und Anbieter unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Für Teilnehmende entstehen in der Regel keine Ausgaben, wenn das Coaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder andere Förderinstrumente der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert wird. Die Kosten trägt dann der jeweilige Kostenträger, vorausgesetzt, das Coaching wird bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger durchgeführt. Privat gebuchte Coachings werden entweder pauschal oder nach Stundensatz abgerechnet. Die Preise variieren je nach Qualifikation der Coaches und der inhaltlichen Ausrichtung. Wer ein Coaching plant, sollte daher vorab klären, ob eine Förderung (AVGS) möglich ist und wie hoch die Eigenkosten wären. Ziel der Förderung ist es, finanzielle Hürden zu vermeiden und den Zugang zu professioneller Unterstützung zu erleichtern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/aktivierungs-und-vermittlungsgutschein und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit. Wer arbeitslos wird, bleibt in Deutschland weiterhin krankenversichert. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Beim Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, das ebenfalls die Beiträge direkt an die Krankenkasse abführt. Für Betroffene besteht somit eine lückenlose Versicherungspflicht, sodass keine Versorgungslücken im Krankheitsfall entstehen. Privat krankenversicherte Personen müssen ihre Versicherung fortführen, wobei die Agentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse gewährt. Wichtig ist, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse zu melden und die Leistungsbescheide vorzulegen. Auch während einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bleibt die Versicherungspflicht bestehen, sodass der Schutz durchgehend gewährleistet ist. Dadurch wird die gesundheitliche Absicherung unabhängig von der Beschäftigungssituation sichergestellt. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/ratgeber/arbeitslosigkeit/versicherung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Kurzarbeit und Weiterbildung. Kurzarbeit dient dazu, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu sichern. Während der Kurzarbeit reduziert sich die Arbeitszeit, und die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, das einen Teil des Verdienstausfalls ausgleicht. Seit einigen Jahren besteht zudem die Möglichkeit, Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen. Beschäftigte können während der Ausfallzeiten an Weiterbildungen teilnehmen, deren Kosten teilweise oder vollständig vom Staat übernommen werden. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Qualifizierungen in Bereichen mit Fachkräftemangel, etwa IT, Pflege oder Energiewirtschaft. Für Arbeitgeber ist dies eine Chance, Mitarbeiter zu halten und zugleich deren Kompetenzen zu stärken. Für Arbeitnehmer eröffnet sich die Möglichkeit, sich während der Kurzarbeit gezielt weiterzubilden und die beruflichen Perspektiven nach der Krise zu verbessern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeit und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__106a.html
Kurzfristige Beschäftigungen helfen Übergänge zu finanzieren. Können als Sprungbrett dienen. Kurzfristige Beschäftigungen sind Arbeitsverhältnisse, die zeitlich begrenzt sind und in der Regel maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern dürfen. Sie eignen sich besonders, um Übergangszeiten zwischen Ausbildung, Studium oder neuer Beschäftigung zu überbrücken. Für Arbeitnehmende bieten sie die Möglichkeit, Einkommen zu erzielen, Berufserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei kurzfristigen Beschäftigungen in der Regel nicht an, wodurch das Nettoeinkommen höher ist. Gleichzeitig sind diese Tätigkeiten flexibel und können als Sprungbrett in ein reguläres Arbeitsverhältnis dienen. Wichtig ist, die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um Nachteile zu vermeiden. Besonders für Studierende, Saisonkräfte und Arbeitssuchende sind kurzfristige Beschäftigungen eine gängige Option. Relevante Links: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/home_node.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
Kündigungsschutzgesetz schützt ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und für Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt begründet ist. Arbeitgeber müssen im Falle betriebsbedingter Kündigungen eine Sozialauswahl treffen, bei der Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Arbeitnehmer, die eine Kündigung anfechten wollen, müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Daneben bestehen besondere Schutzrechte, zum Beispiel für Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Das Kündigungsschutzgesetz stellt somit einen zentralen Baustein des Arbeitnehmerschutzes in Deutschland dar. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/ und/oder https://www.bundesarbeitsgericht.de/

l - Linkedin und mehr

Langzeitarbeitslose: Coaching, soziale Teilhabe, Stabilisierungsangebote. Langzeitarbeitslose sind Personen, die länger als zwölf Monate ohne Arbeit sind. Sie stehen häufig vor besonderen Herausforderungen wie mangelndem Selbstvertrauen, gesundheitlichen Problemen oder fehlender aktueller Qualifikation. Zur Unterstützung gibt es spezielle Programme der Jobcenter und Arbeitsagenturen. Dazu gehören individuelles Coaching (AVGS), das die persönliche Stabilisierung und die Entwicklung realistischer beruflicher Ziele fördert, sowie Maßnahmen zur sozialen Teilhabe. Auch öffentlich geförderte Beschäftigungen und Qualifizierungen bieten Chancen, schrittweise wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Finanzielle Anreize wie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (§16e, §16i SGB II) sollen die Beschäftigungsaussichten verbessern. Ziel ist nicht nur die Vermittlung in Arbeit, sondern auch die nachhaltige Stabilisierung der persönlichen Situation. Durch diese Kombination aus Unterstützung, Qualifizierung und Teilhabe können Langzeitarbeitslose neue Perspektiven entwickeln. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/langzeitarbeitslose und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
LinkedIn und Xing erleichtern Jobsuche und berufliche Kontakte. Netzwerke erhöhen Chancen. Berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing spielen eine immer größere Rolle bei der Jobsuche und Karriereentwicklung. Sie ermöglichen es, berufliche Profile sichtbar zu machen, Kontakte zu knüpfen und sich mit potenziellen Arbeitgebern, Kolleginnen und Branchenexperten zu vernetzen. Viele Unternehmen veröffentlichen Stellenangebote direkt über diese Plattformen und suchen aktiv nach passenden Kandidaten. Ein professionell gestaltetes Profil mit vollständigen Angaben zu Qualifikationen, Berufserfahrung und Fähigkeiten erhöht die Chancen, von Recruitern gefunden zu werden. Zudem können Empfehlungen und Referenzen die Glaubwürdigkeit stärken. Für Bewerbende bietet die aktive Teilnahme in Gruppen und Diskussionen die Möglichkeit, Expertise zu zeigen und das berufliche Netzwerk auszubauen. Damit ergänzen LinkedIn und Xing klassische Bewerbungswege und schaffen zusätzliche Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Relevante Links: https://www.linkedin.com/ und/oder https://www.xing.com/
Lücken im Lebenslauf. Lücken im Lebenslauf sind für viele Bewerberinnen und Bewerber ein sensibles Thema, können aber mit der richtigen Strategie positiv dargestellt werden. Entscheidend ist, dass sie nicht als Leerlauf erscheinen. Stattdessen sollten Bewerbende die Zeit nutzen, um Weiterbildung, Praktika, ehrenamtliches Engagement oder die Pflege von Angehörigen hervorzuheben. Auch Phasen der Neuorientierung oder Auslandsaufenthalte lassen sich konstruktiv darstellen. Wichtig ist, ehrlich zu bleiben, ohne unnötige Details preiszugeben. Krankheitszeiten sollten nur allgemein erwähnt werden, da medizinische Diagnosen dem Datenschutz unterliegen. Personalverantwortliche achten weniger auf die Lücke selbst, sondern vielmehr auf die Begründung und die Haltung des Bewerbenden. Wer die Zeit als Phase persönlicher oder beruflicher Weiterentwicklung präsentiert, kann Vertrauen schaffen und sogar Pluspunkte sammeln. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung und/oder https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeit/bewerbung/lebenslauf

m - meister und mehr

Meister, Fachwirt oder Betriebswirt eröffnen neue Chancen. Förderung über Aufstiegs-BAföG möglich. Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Betriebswirt qualifizieren für Führungsaufgaben und eröffnen neue berufliche Perspektiven. Sie bauen auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und vertiefen sowohl fachliche als auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, leitende Positionen zu übernehmen oder sich selbstständig zu machen. Diese Fortbildungen sind staatlich anerkannt und werden bundesweit von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Die Finanzierung kann durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt werden, das aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen besteht. Zusätzlich werden bei erfolgreichem Abschluss Teile des Darlehens erlassen. Damit wird die Weiterbildung finanziell attraktiv und auch für Personen mit geringem Einkommen möglich. Aufstiegsfortbildungen tragen maßgeblich zur Fachkräftesicherung und individuellen Karriereentwicklung bei. Relevante Links: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/afbfg/
Mentoring-Programme. Mentoring-Programme verbinden erfahrene Fach- und Führungskräfte mit Nachwuchskräften oder Berufseinsteigern. Ziel ist es, Wissen, Erfahrungen und Netzwerke weiterzugeben, um den Einstieg ins Berufsleben oder die berufliche Weiterentwicklung zu erleichtern. Mentorinnen und Mentoren begleiten ihre Mentees über einen definierten Zeitraum, geben Feedback, helfen bei Karriereentscheidungen und fördern persönliche Kompetenzen. Solche Programme werden von Hochschulen, Kammern, Verbänden und auch Unternehmen angeboten. Sie stärken nicht nur die berufliche Orientierung, sondern auch die Bindung an bestimmte Branchen oder Arbeitgeber. Für die Mentees eröffnen sich durch Mentoring neue Kontakte und Einblicke in die Praxis, während die Mentoren ihre eigene Führungs- und Beratungskompetenz ausbauen. Damit leisten Mentoring-Programme einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung. Relevante Links: https://www.ihk.de/themen/aus-und-weiterbildung/mentoring und/oder https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/hochschulen/mentoring-programme/mentoring-programme_node.html
Migrant:innen/Geflüchtete: Arbeitsmarktzugang, Aufenthalt, Integrations-/Berufssprachkurse BAMF. Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete haben in Deutschland unterschiedliche Zugänge zum Arbeitsmarkt, abhängig von Aufenthaltsstatus und rechtlichen Vorgaben. Asylbewerber dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten, benötigen jedoch oft eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Anerkannte Geflüchtete und Personen mit Aufenthaltstitel haben einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Integrationskurse des BAMF vermitteln Sprachkenntnisse bis B1 sowie Grundwissen über Kultur und Rechtsordnung. Berufssprachkurse vertiefen speziell die sprachlichen Kompetenzen für den Arbeitsalltag und verbessern so die Chancen auf Beschäftigung. Jobcenter und Agentur für Arbeit unterstützen zusätzlich durch Beratung, Qualifizierung und Vermittlung. Diese Maßnahmen erleichtern die nachhaltige Integration in Ausbildung und Beschäftigung und tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Relevante Links: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration-node.html und/oder https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/arbeitsmarktzugang
Minijob / Midijob. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen bis 520 Euro. Er ist sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer, allerdings besteht Rentenversicherungspflicht mit der Möglichkeit der Befreiung. Midijobs umfassen Einkommen zwischen 520,01 Euro und etwa 2.000 Euro monatlich. In dieser sogenannten Übergangszone zahlen Arbeitnehmer verringerte Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitgeber den vollen Anteil leisten. Ziel ist es, Beschäftigungen oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver zu machen und schrittweise in die volle Sozialversicherung einzuführen. Minijobs bieten Flexibilität, eignen sich als Nebenjob oder zum Wiedereinstieg, sichern aber nur eingeschränkt Ansprüche auf Sozialleistungen. Midijobs hingegen verbessern die Absicherung in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Für Arbeitssuchende können beide Modelle ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung darstellen. Relevante Links: https://www.minijob-zentrale.de/ und/oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/minijobs/midijobs.html
Mobbing/Bossing, Datenschutz bei Bewerbungen und Social-Media-Screening. Mobbing bezeichnet das wiederholte Schikanieren oder Ausgrenzen am Arbeitsplatz. Bossing liegt vor, wenn Vorgesetzte gezielt Mitarbeitende unter Druck setzen. Beide Formen können erhebliche gesundheitliche Folgen haben und sind arbeitsrechtlich relevant. Betroffene sollten Vorfälle dokumentieren und sich an Betriebsrat, Personalabteilung oder externe Beratungsstellen wenden. Datenschutz spielt im Bewerbungsverfahren eine zentrale Rolle: Arbeitgeber dürfen nur Informationen erheben, die unmittelbar für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Ein unzulässiges Ausfragen oder die Speicherung sensibler Daten ist nicht erlaubt. Auch das Screening von Social-Media-Profilen ist nur eingeschränkt zulässig. Öffentlich zugängliche Informationen können zwar eingesehen werden, aber eine umfassende Überprüfung privater Inhalte verstößt gegen Datenschutzrechte. Bewerbende sollten daher bewusst mit ihren Online-Informationen umgehen. Relevante Links: https://www.bfdi.bund.de/ und/oder https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

n - netzwerke und mehr

Nach Krankheit erfolgt Wiedereinstieg Schritt für Schritt. Arbeitgeber und Krankenkasse müssen zustimmen. Nach einer längeren Erkrankung können Beschäftigte über das sogenannte „Hamburger Modell“ schrittweise in den Arbeitsalltag zurückkehren. Diese stufenweise Wiedereingliederung erfolgt in Abstimmung zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, behandelndem Arzt und Krankenkasse. Ziel ist es, Belastungen langsam zu steigern und die vollständige Arbeitsfähigkeit behutsam wiederherzustellen. Während der Wiedereingliederung erhalten Beschäftigte in der Regel weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld, da das Arbeitsverhältnis formal fortbesteht, aber noch kein reguläres Gehalt gezahlt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei bestehendem Wiedereingliederungsplan mitzuwirken, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Für Betroffene ist es wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten zu sprechen und die Wiedereingliederung realistisch zu planen. So lassen sich Überlastungen vermeiden und der erfolgreiche Wiedereinstieg sichern. Relevante Links: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Leistungen-berufliche-Reha/Wiedereingliederung/wiedereingliederung_node.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__44.html
Neben Bildungsgutschein existieren Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz. Zuständig: BA und Jobcenter. Neben dem Bildungsgutschein gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Weiterbildung und Qualifizierung. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fachkräfte, die sich mit Fortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Betriebswirt für höhere Positionen qualifizieren möchten. Es kombiniert Zuschüsse und Darlehen, wobei ein Teil des Darlehens bei erfolgreichem Abschluss erlassen wird. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Beschäftigten, sich unabhängig vom Alter oder vom bisherigen Berufsabschluss weiterzubilden. Förderfähig sind insbesondere Weiterbildungen in Bereichen mit Fachkräftemangel oder für die Anpassung an den digitalen Wandel. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und übernehmen Lehrgangskosten sowie ggf. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese Förderinstrumente sollen Beschäftigten wie Arbeitssuchenden helfen, ihre Qualifikationen zu erweitern und langfristig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Relevante Links: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ und/oder https://www.arbeitsagentur.de/weiterbildung/qualifizierungschancengesetz
Netzwerken / Social Media. Netzwerken über Social Media ist ein entscheidender Faktor für die Jobsuche und berufliche Weiterentwicklung. Plattformen wie LinkedIn, Xing oder branchenspezifische Netzwerke ermöglichen es, Kontakte zu knüpfen, Informationen auszutauschen und berufliche Sichtbarkeit zu erhöhen. Viele Arbeitgeber nutzen diese Kanäle gezielt zur Personalsuche und veröffentlichen dort Stellenanzeigen. Ein professionelles Profil mit vollständigen Angaben zu Qualifikationen, Erfahrungen und Referenzen steigert die Chancen, von Recruitern gefunden zu werden. Darüber hinaus können Fachgruppen, Diskussionsforen und Beiträge genutzt werden, um Expertise zu zeigen und das eigene Netzwerk auszubauen. Auch für Selbstständige und Freiberufler sind Social-Media-Kanäle wertvolle Instrumente zur Kundengewinnung. Netzwerken erfordert jedoch Kontinuität und Authentizität: Wer aktiv, sichtbar und verlässlich agiert, verbessert langfristig seine Karrierechancen erheblich. Relevante Links: https://www.linkedin.com/ und/oder https://www.xing.com/
Neue Qualifikationen erhöhen Chancen. Umschulung schließt mit anerkanntem Berufsabschluss ab. Umschulungen bieten die Möglichkeit, einen neuen, staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erwerben und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Sie richten sich an Personen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektive mehr haben oder aus gesundheitlichen Gründen umschulen müssen. Umschulungen dauern in der Regel zwei Jahre und enden mit einer regulären Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, etwa IHK oder HWK. Gefördert werden können sie durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, wenn die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt wird. Neben Umschulungen sind auch kürzere Weiterbildungen sinnvoll, um gezielt neue Qualifikationen zu erwerben. Beide Wege erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit und bieten langfristige Sicherheit im Beruf. Arbeitssuchende sollten sich individuell beraten lassen, welche Qualifizierung am besten zu ihrem Profil und zu den Bedarfen des Arbeitsmarkts passt. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/umschulung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html

o - online-weiterbildung und mehr

Online-Weiterbildung ermöglicht Lernen unabhängig vom Ort. Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Online-Weiterbildungen erlauben es, ortsunabhängig und flexibel neues Wissen zu erwerben. Sie sind besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, familiären Verpflichtungen oder für Berufstätige geeignet, die sich neben ihrer Arbeit weiterqualifizieren möchten. Inhalte können in Form von Live-Seminaren, Selbstlernmodulen oder Mischformen vermittelt werden. Die Qualität ist durch AZAV-Zertifizierung und staatliche Förderung abgesichert, sodass viele Maßnahmen über Bildungsgutscheine oder das Qualifizierungschancengesetz finanziert werden können. Vorteile sind flexible Zeiteinteilung, geringere Fahrtkosten und eine breite Themenvielfalt. Herausforderungen liegen in der Selbstorganisation und der technischen Ausstattung. Online-Weiterbildungen eröffnen jedoch neue Chancen für lebenslanges Lernen und helfen, den Anschluss an aktuelle Entwicklungen des Arbeitsmarktes zu halten. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/weiterbildung-online und/oder https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/digitalisierung-und-bildung/digitalisierung-und-bildung_node.html
Outplacement. Outplacement bezeichnet die professionelle Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach einer Kündigung oder im Rahmen von Restrukturierungen. Die Beratung wird in der Regel vom ehemaligen Arbeitgeber finanziert und soll den Betroffenen helfen, schnell eine neue berufliche Perspektive zu finden. Inhalte sind Karriere- und Bewerbungscoaching, Erstellung von Unterlagen, Training von Vorstellungsgesprächen sowie die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Arbeitgebern. Outplacement kann als Einzel- oder Gruppenmaßnahme durchgeführt werden und erhöht nachweislich die Chancen auf eine zügige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber bietet es Vorteile, da Konflikte reduziert, das Betriebsklima geschützt und der Trennungsprozess fairer gestaltet wird. Arbeitnehmer profitieren von einer individuellen Begleitung, die ihnen Sicherheit gibt und neue berufliche Wege eröffnet. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos/outplacement und/oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Kuendigungsschutz/Outplacement/outplacement.html

p - p-konto und mehr

P-Konto, Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz, Energie-/Mietschuldenhilfen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Guthaben auf dem Girokonto bis zu einem festgelegten Freibetrag vor Pfändungen und sichert so das Existenzminimum. Bei höheren Belastungen ist die Schuldnerberatung eine wichtige Anlaufstelle. Dort erhalten Betroffene Unterstützung bei der Haushaltsplanung, Verhandlungen mit Gläubigern und Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren. Die Verbraucherinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, sich nach einer Wohlverhaltensphase von ihren Restschulden zu befreien. Zusätzlich gibt es spezielle Hilfen, um Energie- oder Mietschulden zu übernehmen und Wohnungslosigkeit zu verhindern. Zuständig sind Jobcenter oder Sozialämter, die im Rahmen von Sozialleistungen Darlehen oder Beihilfen gewähren können. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Menschen trotz finanzieller Probleme eine stabile Lebensgrundlage behalten und neue Perspektiven entwickeln können. Relevante Links: https://www.bmj.de/DE/themen/finanzen-und-verbraucherschutz/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html und/oder https://www.verbraucherzentrale.de/themen/geld-versicherungen/schulden-insolvenz
Pflegezeit / Familienpflegezeit. Beschäftigte haben das Recht, sich für die Pflege naher Angehöriger freistellen zu lassen. Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten, während der Kündigungsschutz besteht. In der Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Beide Modelle können kombiniert werden. Zur finanziellen Absicherung gibt es das zinslose staatliche Darlehen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden kann. Voraussetzung ist, dass ein naher Angehöriger pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist. Durch diese Regelungen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert und die Überlastung pflegender Angehöriger reduziert werden. Relevante Links: https://www.wege-zur-pflege.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/fpflegezg/
Praktikum / Probearbeit. Praktika und Probearbeiten bieten Einblicke in den Berufsalltag und erleichtern den Einstieg in neue Tätigkeiten. Ein Praktikum dient in der Regel der beruflichen Orientierung oder Qualifizierung, während Probearbeit dazu genutzt wird, Fähigkeiten praktisch zu erproben und die Eignung für eine Stelle festzustellen. Rechtlich hängt die Ausgestaltung von Dauer, Inhalt und Ziel ab: Bei freiwilligen Praktika über drei Monate gelten Mindestlohnregelungen. Bei Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium entfällt der Anspruch. Probearbeiten darf nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse übergehen und sollte zeitlich klar begrenzt sein. Versicherungsschutz muss gewährleistet sein, meist über den Betrieb. Für Arbeitssuchende sind Praktika und Probearbeit sinnvolle Instrumente, um Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und die Chancen auf eine feste Anstellung zu erhöhen. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/praktikum und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/milog/
Psychische Gesundheit, Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste. Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen können die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und stellen Betroffene vor besondere Herausforderungen. Frühe Hilfe ist entscheidend, um gesundheitliche Stabilität und berufliche Teilhabe zu sichern. Suchtberatungsstellen bieten vertrauliche Unterstützung bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit, während sozialpsychiatrische Dienste in den Kommunen psychosoziale Beratung, Krisenintervention und Hilfe bei der Alltagsbewältigung leisten. Auch die Krankenkassen fördern Präventions- und Therapieangebote. Für Arbeitssuchende sind diese Hilfen besonders wichtig, da gesundheitliche Stabilisierung oft Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ist. Leistungen können mit Rehabilitationsmaßnahmen kombiniert werden, um die Erwerbsfähigkeit langfristig zu erhalten oder wiederherzustellen. Arbeitgeber und Jobcenter arbeiten häufig mit Fachstellen zusammen, um Betroffene gezielt zu unterstützen. Relevante Links: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren-durch-sucht/suchtpraevention-und-hilfen.html und/oder https://www.dkgev.de/themen/psychiatrie/sozialpsychiatrische-dienste/

q - Qualifizierung und mehr

Qualifizierung / Umschulung / Weiterbildung. Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung sind zentrale Instrumente, um Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und berufliche Perspektiven zu erweitern. Qualifizierungen können kurzzeitige Anpassungen sein, etwa Schulungen zu digitalen Kompetenzen oder branchenspezifischen Anforderungen. Umschulungen hingegen führen zu einem anerkannten Berufsabschluss und dauern in der Regel zwei Jahre. Sie richten sich an Personen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr haben oder aus gesundheitlichen Gründen wechseln müssen. Weiterbildungen sind breit gefasst und reichen von einzelnen Kursen bis hin zu längerfristigen Maßnahmen. Fördermöglichkeiten bestehen über Bildungsgutscheine, das Qualifizierungschancengesetz oder Aufstiegs-BAföG. Ziel ist es, Fachkräfte für Engpassberufe zu gewinnen, Arbeitslosigkeit zu verhindern und die berufliche Entwicklung zu fördern. Arbeitssuchende und Beschäftigte sollten sich individuell beraten lassen, welche Maßnahme am besten zu ihrem Profil passt. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/foerderung-weiterbildung und/oder https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

r - rechte und mehr

Recht bei Praktikum/Probearbeit, Mindestlohn, Equal-Pay in Leiharbeit. Bei Praktika und Probearbeiten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sind vom Mindestlohn ausgenommen, während freiwillige Praktika über drei Monate vergütungspflichtig sind. Probearbeit muss zeitlich begrenzt sein und darf nicht reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzen. Auch hier ist auf Versicherungsschutz zu achten. Im Bereich der Leiharbeit gilt seit 2017 der Grundsatz des Equal Pay: Nach spätestens neun Monaten Einsatz beim selben Entleihbetrieb haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Stammkräfte. Tarifverträge können diese Frist verkürzen oder verlängern. Ziel der Regelungen ist es, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Ausbeutung zu verhindern. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/aentg/
Rechte und Pflichten bei Sperrzeit. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeiführen oder gegen Pflichten im Leistungsbezug verstoßen, etwa durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, Ablehnung einer zumutbaren Stelle oder versäumte Meldetermine. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und die Bezugsdauer verkürzt sich. Betroffene haben dennoch weiterhin Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wichtig ist, Gründe für das Verhalten nachzuweisen, um eine Sperrzeit zu vermeiden, z. B. gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Belastungen. Wer Post von der Agentur für Arbeit erhält, muss Fristen einhalten und Stellungnahmen abgeben. Bei Zweifeln kann Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden. Eine frühzeitige Beratung hilft, Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu verhindern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/ratgeber/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld/alg-sperrzeit und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

s - Schulabschluss und mehr

Schulabschluss nachholen, Teilqualifikationen, Nachqualifizierung, Externenprüfung. Fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich einschränken. In Deutschland besteht die Möglichkeit, Schulabschlüsse wie Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur im zweiten Bildungsweg nachzuholen – etwa an Abendschulen, Volkshochschulen oder über Fernunterricht. Teilqualifikationen erlauben es, einzelne Module eines Berufsbildes zu absolvieren und schrittweise zu einem anerkannten Abschluss zu gelangen. Eine Nachqualifizierung richtet sich an Personen mit Berufserfahrung ohne formalen Abschluss und kann mit einer Externenprüfung bei der zuständigen Kammer abgeschlossen werden. Diese Wege eröffnen neue berufliche Perspektiven und werden oft durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und fehlende Qualifikationen nachträglich zu erwerben. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/schulabschluss-nachholen und/oder https://www.bibb.de/de/528.php
Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, GdB, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleiche. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Bei einem GdB zwischen 30 und 50 ist eine Gleichstellung möglich, sofern die Behinderung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigt. Der Ausweis gewährt besondere Rechte, darunter zusätzlichen Urlaub, steuerliche Vergünstigungen und besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen bei Kündigungen die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Zudem stehen Nachteilsausgleiche wie Hilfen am Arbeitsplatz, technische Arbeitshilfen oder besondere Förderprogramme zur Verfügung. Ziel ist es, die berufliche Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung zu sichern. Betroffene sollten ihre Ansprüche frühzeitig geltend machen und sich bei Integrationsämtern oder Rehabilitationsträgern beraten lassen. Relevante Links: https://www.integrationsaemter.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Selbstständigkeit: Einstiegsgeld SGB II, Nebenerwerb, Krankenversicherung, KSK, Tragfähigkeitsnachweis. Der Schritt in die Selbstständigkeit kann auch für Leistungsbeziehende im Bürgergeld eine Option sein. Zur Unterstützung gibt es das Einstiegsgeld nach §16b SGB II, das als Zuschuss gewährt wird, wenn die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich aufgenommen wird. Voraussetzung ist ein schlüssiges und tragfähiges Geschäftskonzept, das von einer fachkundigen Stelle geprüft wird. Nebenerwerb ist grundsätzlich möglich, muss aber beim Jobcenter angezeigt werden, da Einkommen angerechnet wird. Bei der Krankenversicherung sind Selbstständige verpflichtet, sich eigenständig abzusichern – entweder gesetzlich oder privat. Für Kreative und Publizist:innen besteht die Möglichkeit, über die Künstlersozialkasse (KSK) abgesichert zu werden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sowie der Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sind entscheidend, um Förderung und langfristigen Erfolg zu sichern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosigkeit/existenzgruendung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html
Sprachkurse / Deutschförderung für Migranten. Sprachkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Integration in Ausbildung und Beruf. Für Migrantinnen und Migranten gibt es in Deutschland ein breites Angebot an Deutschförderung. Integrationskurse des BAMF vermitteln Sprachkenntnisse bis zum Niveau B1 sowie Orientierung über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Berufssprachkurse bauen darauf auf und schulen speziell die sprachlichen Anforderungen des Arbeitslebens, etwa Fachvokabular oder schriftliche Kommunikation. Ergänzend bieten Volkshochschulen, Bildungsträger und ehrenamtliche Initiativen Sprachkurse an. Die Teilnahme kann verpflichtend oder freiwillig sein, je nach Aufenthaltsstatus und Förderempfehlung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur. Ziel ist es, berufliche Chancen zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Relevante Links: https://www.bamf.de/DE/Themen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html und/oder https://www.bamf.de/DE/Themen/DeutschLernen/Berufssprachkurse/berufssprachkurse-node.html
Stufenweise Wiedereingliederung. Die stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als „Hamburger Modell“, ermöglicht Beschäftigten nach längerer Krankheit den schrittweisen Einstieg in den Arbeitsalltag. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit langsam gesteigert, bis die volle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. Während dieser Phase bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, aber das Gehalt wird in der Regel noch nicht gezahlt. Stattdessen erhalten Betroffene weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Voraussetzung ist ein Wiedereingliederungsplan, der gemeinsam mit Arzt, Arbeitgeber und Kostenträger abgestimmt wird. Ziel ist es, Überlastungen zu vermeiden und eine nachhaltige Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die Wiedereingliederung zu unterstützen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Relevante Links: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Leistungen-berufliche-Reha/Wiedereingliederung/wiedereingliederung_node.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__44.html
Stundensätze für Privatzahler. Coachings, Beratungen oder Weiterbildungsangebote können auch privat gebucht werden, wenn keine öffentliche Förderung über Jobcenter oder Arbeitsagentur erfolgt. Die Kosten variieren je nach Qualifikation der Coaches, dem Umfang der Leistung und der inhaltlichen Spezialisierung. Übliche Stundensätze bewegen sich zwischen 60 und 150 Euro, bei spezialisierten Beratungen oder Führungskräfte-Coachings auch darüber. Für Privatzahler ist es sinnvoll, die Leistungen genau zu vergleichen und vor Vertragsabschluss ein transparentes Angebot einzuholen. Manche Anbieter bieten Paketpreise oder Rabatte für längere Programme an. Da die Kosten steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar sein können, lohnt sich eine Prüfung durch Steuerberatung oder Finanzamt. Damit wird der Eigenanteil reduziert und die Investition in die eigene berufliche Weiterentwicklung erleichtert. Relevanter Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weiterbildung/weiterbildung-was-sie-wissen-muessen-12177
Stundensätze für Privatzahler ggf. steuerlich absetzbar. Da die Kosten steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar sein können, lohnt sich eine Prüfung durch Steuerberatung oder Finanzamt. Damit wird der Eigenanteil reduziert und die Investition in die eigene berufliche Weiterentwicklung erleichtert. Relevanter Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weiterbildung/weiterbildung-was-sie-wissen-muessen-12177

t - tafel und mehr

Tafel/Sozialkaufhaus, Erstausstattung, Stromsperre abwenden, psychosoziale Beratung. Menschen in finanziellen Notlagen können verschiedene Unterstützungsangebote nutzen. Tafeln geben gespendete Lebensmittel günstig oder kostenlos an Bedürftige ab. Sozialkaufhäuser bieten Kleidung, Möbel und Haushaltswaren zu stark reduzierten Preisen. Bei besonderem Bedarf übernehmen Jobcenter oder Sozialämter die Kosten für eine Erstausstattung, z. B. nach einem Umzug, einer Trennung oder Geburt. Um Wohnungslosigkeit oder Versorgungsunterbrechungen zu verhindern, können Leistungen zur Übernahme von Miet- oder Energieschulden gewährt werden. Neben materieller Unterstützung ist psychosoziale Beratung wichtig, um Krisen zu bewältigen und Perspektiven zu entwickeln. Diese wird durch kommunale Stellen, Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Beratungsdienste angeboten. Ziel ist es, akute Notlagen zu entschärfen und die soziale Teilhabe zu sichern. Relevante Links: https://www.tafel.de/ und/oder https://www.arbeitsagentur.de/buergergeld
Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Integrationsfachdienst, Budget für Arbeit/Ausbildung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) unterstützen Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen dabei, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Dazu gehören Umschulungen, technische Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfen oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Integrationsfachdienste beraten und begleiten Betroffene bei der Vermittlung in Arbeit und stehen auch Arbeitgebern unterstützend zur Seite. Mit dem Budget für Arbeit oder Ausbildung können Menschen mit Behinderungen anstelle einer Tätigkeit in einer Werkstatt eine reguläre Beschäftigung aufnehmen. Arbeitgeber erhalten dafür Lohnkostenzuschüsse, während die Betroffenen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Relevante Links: https://www.rehadat.de/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Teilzeit, Vollzeit, Minijob, Midijob oder Gleitzeit – es gibt verschiedene Modelle. Teilzeit kann unter Umständen eingefordert werden. Die Arbeitszeitgestaltung in Deutschland umfasst verschiedene Modelle. Vollzeit bedeutet meist eine 35- bis 40-Stunden-Woche, während Teilzeit eine geringere Stundenzahl vorsieht. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden haben nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Minijobs bis 520 Euro monatlich sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit (mit Ausnahme der Rentenversicherung), während Midijobs zwischen 520,01 und ca. 2.000 Euro liegen und reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorsehen. Gleitzeitmodelle erlauben flexible Arbeitsbeginn- und Endzeiten, solange die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird. Diese Vielfalt ermöglicht es, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und frühzeitig mit Arbeitgebern über passende Arbeitszeitmodelle sprechen. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/ und/oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html
Terminabsage. Wer einen vereinbarten Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nicht wahrnehmen kann, muss dies unverzüglich mitteilen. Eine Absage sollte möglichst frühzeitig telefonisch, online oder schriftlich erfolgen, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Unentschuldigtes Fernbleiben kann als Pflichtverletzung gewertet werden und zu Leistungskürzungen oder Sperrzeiten führen. Bei wichtigen Gründen wie Krankheit, Vorstellungsgesprächen oder familiären Notfällen ist eine Entschuldigung in der Regel problemlos möglich – Nachweise wie ein Attest oder eine Einladung sollten vorgelegt werden. Eine rechtzeitige Terminabsage zeigt Verlässlichkeit und vermeidet Nachteile im Leistungsbezug. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/kontakt und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
Training umfasst Unterlagen, Vorstellungsgespräch und Online-Bewerbungen. Oft durch AVGS förderbar. Bewerbungstrainings und Coachings beinhalten meist mehrere Module, um Arbeitssuchende umfassend auf den Bewerbungsprozess vorzubereiten. Dazu gehören die Erstellung und Optimierung von Lebenslauf und Anschreiben, die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche sowie der professionelle Umgang mit Online-Bewerbungsportalen. Auch Themen wie Selbstpräsentation, Körpersprache oder die Nutzung sozialer Netzwerke können Bestandteil sein. Solche Trainings helfen, Hemmungen abzubauen, Sicherheit zu gewinnen und die eigenen Stärken überzeugend darzustellen. Über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können diese Maßnahmen vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert werden. Damit erhalten Arbeitssuchende eine kostenfreie Möglichkeit, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bewerbungstraining und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
Transfergesellschaften. Transfergesellschaften sind arbeitsmarktpolitische Instrumente, die Beschäftigten bei Betriebsschließungen oder größeren Umstrukturierungen den Übergang in neue Arbeit erleichtern. Arbeitnehmer wechseln für eine befristete Zeit in eine Transfergesellschaft, in der sie weiterbeschäftigt, aber für die Suche nach neuen Stellen freigestellt werden. Währenddessen erhalten sie Transferkurzarbeitergeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Ergänzend werden Qualifizierungen, Coachings und Bewerbungsunterstützung angeboten. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den nahtlosen Wechsel in eine neue Beschäftigung zu fördern. Arbeitgeber beteiligen sich finanziell an der Einrichtung solcher Gesellschaften, um betriebsbedingte Kündigungen abzufedern. Für die Beschäftigten bedeutet dies Sicherheit in einer Übergangsphase und die Chance, ihre Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung zu verbessern. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/transfergesellschaft und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__110.html

u - ü50 und mehr

Ü50: Teilrente, Hinzuverdienst, Altersteilzeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Mit der Teilrente können Versicherte ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig eine anteilige Rente beziehen. Seit 2017 sind Hinzuverdienste zur Rente deutlich erleichtert: Einkommen oberhalb bestimmter Freibeträge wird nur teilweise auf die Rente angerechnet. Altersteilzeit ist ein weiteres Modell, das in vielen Betrieben durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Dabei wird die Arbeitszeit in der Regel halbiert, wobei das Einkommen durch staatliche und betriebliche Zuschüsse aufgestockt wird. Ziel all dieser Instrumente ist es, älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig ihre Erfahrung weiterhin im Arbeitsmarkt zu nutzen. Eine rechtzeitige Beratung durch Rentenversicherung oder Arbeitgeber hilft, die passende Option zu wählen. Relevante Links: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Teilrente/teilrente_node.html und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/atgz/
Überbrückungsjobs. Überbrückungsjobs sind kurzfristige Beschäftigungen, die helfen, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Übergangsphasen zu überbrücken. Sie sichern das Einkommen und verhindern Lücken im Lebenslauf. Häufig handelt es sich um Tätigkeiten in Gastronomie, Handel, Logistik oder im Dienstleistungsbereich. Auch Minijobs oder befristete Anstellungen können als Überbrückung dienen, bis eine passende langfristige Stelle gefunden ist. Für Arbeitssuchende bieten Überbrückungsjobs die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln, neue Kontakte zu knüpfen und die Beschäftigungsfähigkeit nachzuweisen. Zudem können sie finanziell entlasten, wenn Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nicht ausreichen. Wichtig ist, mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen zu prüfen, da Einkommen angerechnet wird. Richtig genutzt, können Überbrückungsjobs ein Sprungbrett in dauerhafte Beschäftigung sein. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche und/oder https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeit/arbeitsuche

v - videointerviews und mehr

Videointerviews gewinnen an Bedeutung. Technik prüfen, ruhige Umgebung wählen. Videointerviews sind ein fester Bestandteil moderner Bewerbungsverfahren. Sie ermöglichen es Arbeitgebern, Bewerbende unabhängig vom Standort kennenzulernen, und sparen Zeit sowie Reisekosten. Für Bewerberinnen und Bewerber ist eine gute Vorbereitung entscheidend: Dazu gehört die Prüfung der Technik (Kamera, Mikrofon, Internetverbindung) sowie eine ruhige, gut beleuchtete Umgebung. Kleidung und Auftreten sollten wie bei einem persönlichen Gespräch professionell sein. Neben klassischen Live-Interviews werden zunehmend zeitversetzte Videointerviews eingesetzt, bei denen Antworten auf vorgegebene Fragen aufgenommen und später von Personalverantwortlichen ausgewertet werden. Videointerviews erfordern besondere Aufmerksamkeit auf Körpersprache und Blickkontakt zur Kamera. Wer sich gut vorbereitet, kann auch in diesem Format einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Relevanter Link: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung
Vorstellungsgespräch online. Online-Vorstellungsgespräche sind mittlerweile gängige Praxis im Bewerbungsprozess. Sie ermöglichen Arbeitgebern, Bewerberinnen und Bewerber ortsunabhängig kennenzulernen. Für ein erfolgreiches Gespräch ist eine stabile Internetverbindung, funktionierende Technik und eine ruhige, professionelle Umgebung entscheidend. Auch Kleidung und Körpersprache sollten dem Anlass entsprechen. Bewerbende sollten Blickkontakt zur Kamera halten, um Präsenz zu signalisieren. Häufig wird im Vorfeld ein Link zu einer Videoplattform wie Zoom, MS Teams oder Webex bereitgestellt. Ein Probelauf hilft, technische Probleme zu vermeiden. Online-Gespräche erfordern zudem besondere Aufmerksamkeit, da nonverbale Signale nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine gute Vorbereitung auf typische Fragen und das Bereithalten von Unterlagen in digitaler Form erhöhen die Chancen, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Relevanter Link: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung

w - wiedereinstieg und mehr

Während ALG I zahlt Agentur Beiträge, bei Bürgergeld Jobcenter. Lückenfreie Versicherungspflicht besteht. In Deutschland besteht eine umfassende Versicherungspflicht, auch während Zeiten der Arbeitslosigkeit. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, für den zahlt die Agentur für Arbeit Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dadurch bleibt die soziale Absicherung lückenlos erhalten. Beim Bezug von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherungspflicht entfällt hier allerdings seit 2011, sodass keine zusätzlichen Rentenanwartschaften entstehen. Privat krankenversicherte Personen können Zuschüsse beantragen, um ihre Beiträge weiter zu finanzieren. Wichtig ist, sich bei Arbeitslosigkeit umgehend bei der Krankenkasse zu melden, um den Versicherungsschutz sicherzustellen. Diese Regelungen gewährleisten, dass auch während Phasen ohne Beschäftigung der Zugang zu medizinischer Versorgung und die Grundsicherung im Alter nicht gefährdet sind. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/ratgeber/arbeitslosigkeit/versicherung und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Whistleblower-Schutz, Zeugnisberichtigung. Der Whistleblower-Schutz schützt Personen, die Missstände oder Gesetzesverstöße in Unternehmen oder Behörden melden. Grundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Beschäftigte dürfen sich an interne oder externe Meldestellen wenden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Meldekanäle einzurichten und die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Auch Kündigungen oder Benachteiligungen aufgrund einer Meldung sind unzulässig. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Arbeitszeugnissen besteht das Recht auf Zeugnisberichtigung. Arbeitnehmer können verlangen, dass unzutreffende Angaben korrigiert werden. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, gleichzeitig wohlwollend formuliert sein und darf die weitere berufliche Entwicklung nicht behindern. Im Streitfall entscheiden Arbeitsgerichte über den Zeugnisanspruch. Relevante Links: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html
Wiedereinstieg nach Krankheit. Nach einer längeren Krankheit ist der Wiedereinstieg in den Beruf oft eine besondere Herausforderung. Neben medizinischer Genesung spielt auch die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag eine wichtige Rolle. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die eine nachhaltige Rückkehr ermöglichen, etwa angepasste Arbeitszeiten, stufenweise Wiedereingliederung oder technische Hilfsmittel. Auch Krankenkassen und Rentenversicherungsträger unterstützen durch Rehabilitationsmaßnahmen. Für Betroffene ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit Arbeitgeber und Ärzten zu suchen, um Überlastungen zu vermeiden und langfristige Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Ein strukturierter Wiedereinstiegsplan erleichtert die Rückkehr erheblich. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/wiedereinstieg und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__167.html
Wohngeld während Arbeitslosigkeit. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen. Arbeitslose können Wohngeld erhalten, wenn sie Arbeitslosengeld I oder andere Einkommen haben, die unterhalb bestimmter Grenzen liegen, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld besteht. Wohngeld umfasst den Mietzuschuss für Mieter oder den Lastenzuschuss für Eigentümer. Die Höhe hängt von Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße ab. Wichtig ist, dass Wohngeld nicht gleichzeitig mit Bürgergeld bezogen werden kann, da Bürgergeld bereits die Unterkunftskosten abdeckt. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt. Wohngeld soll verhindern, dass Menschen trotz geringem Einkommen ihre Wohnung behalten können und nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Relevante Links: https://www.wohngeld.org/ und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/woGG/
Wohngeld-Schnittstellen, Kindergeld/KiZ, Steuerfragen bei Arbeitslosigkeit/Bewerbungskosten. Wohngeld ist mit anderen Leistungen kombinierbar, sofern kein Bürgergeld bezogen wird. Besonders relevant sind Schnittstellen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag (KiZ). Familien mit geringem Einkommen können durch die Kombination aus Wohngeld und KiZ eine wichtige finanzielle Entlastung erhalten. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und dient der Grundversorgung von Kindern. Zusätzlich sollten Arbeitslose steuerliche Aspekte beachten: Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Weiterbildungskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, wodurch sich die Steuerlast erhöhen kann. Eine individuelle Beratung durch Wohngeldstellen, Familienkassen oder Steuerberater hilft, die verschiedenen Leistungen optimal zu kombinieren und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/

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z - zertifizierter träger und mehr

Zahlungserinnerungen. Zahlungserinnerungen sind formale Schreiben, mit denen Gläubiger auf ausstehende Forderungen hinweisen. Sie werden meist nach Ablauf der Zahlungsfrist einer Rechnung verschickt und sollen den Schuldner an die Begleichung erinnern. Rechtlich handelt es sich dabei noch nicht um eine Mahnung, allerdings kann sie als erste Stufe des Mahnverfahrens verstanden werden. In der Regel enthalten Zahlungserinnerungen Angaben zur ursprünglichen Rechnung, zur Höhe der offenen Forderung sowie eine neue Zahlungsfrist. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgen oft Mahnungen und gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren. Für Schuldner ist es wichtig, schnell zu reagieren – entweder durch Zahlung, Klärung offener Fragen oder Vereinbarung einer Ratenzahlung. So lassen sich zusätzliche Kosten und rechtliche Schritte vermeiden. Relevanter Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/schulden-insolvenz/was-tun-bei-mahnungen-und-inkasso-12854
Zahlungsmöglichkeiten. Zahlungsmöglichkeiten bezeichnen die verschiedenen Wege, wie finanzielle Verpflichtungen beglichen werden können. Im Alltag stehen dafür Methoden wie Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag, Barzahlung oder Kartenzahlung zur Verfügung. Zunehmend verbreitet sind auch digitale Bezahlverfahren wie PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Jede Zahlungsmethode hat Vor- und Nachteile: Während Überweisungen und Lastschriften rechtssicher dokumentiert sind, bieten Barzahlungen Anonymität. Digitale Zahlungen sind besonders bequem, erfordern aber Vertrauen in die Datensicherheit. Bei Verträgen mit Behörden oder Bildungsträgern ist die Überweisung das Standardverfahren. Arbeitssuchende sollten auf pünktliche Zahlungen achten, um Mahngebühren oder Leistungskürzungen zu vermeiden. Eine bewusste Wahl der Zahlungsmethode kann außerdem helfen, die eigenen Finanzen besser zu kontrollieren. Relevanter Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bargeldloses-bezahlen/zahlungsarten-und-ihre-vor-und-nachteile-12835
Zertifizierter Träger. Ein zertifizierter Träger ist ein Bildungs- oder Maßnahmeanbieter, der nach den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Nur solche Träger dürfen Maßnahmen durchführen, die über Bildungsgutscheine (BGS) oder andere Förderinstrumente (bspw. AVGS) von Arbeitsagentur oder Jobcenter finanziert werden. Die Zertifizierung bestätigt, dass Qualitätsstandards eingehalten werden und ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist. Sie wird von unabhängigen Fachkundigen Stellen geprüft und regelmäßig erneuert. Für Teilnehmende bedeutet dies, dass geförderte Weiterbildungen oder Umschulungen nur bei einem zertifizierten Träger möglich sind und die Finanzierung durch öffentliche Mittel abgesichert ist. Die Zertifizierung schafft Transparenz und gibt Sicherheit über die Qualität der angebotenen AVGS- und BGS-Maßnahmen. Relevante Links: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/zulassung-azav und/oder https://www.gesetze-im-internet.de/azav/
Zukunftsberufe / Arbeitsmarkttrends. Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel, angetrieben durch Digitalisierung, Energiewende und demografische Veränderungen. Besonders gefragt sind Fachkräfte in den Bereichen IT, Pflege, Bildung, Handwerk sowie in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Auch Berufe im Bereich erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Umweltschutz gewinnen stark an Bedeutung. Weiterhin steigt der Bedarf an Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere durch die alternde Bevölkerung. Trends wie Homeoffice, künstliche Intelligenz und Automatisierung verändern Berufsbilder und erfordern neue Kompetenzen. Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger, um den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu halten. Arbeitssuchende sollten sich an diesen Entwicklungen orientieren, um ihre Chancen zu verbessern und gezielt in zukunftsfähige Qualifikationen zu investieren. Relevante Links: https://www.bibb.de/de/arbeit-beruf/zukunftsfaehige-berufe und/oder https://www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarkttrends

Weiterbildung in Weinheim: Zwei Monitore, Sitzbälle und alles was Sie beim Lernen unterstützt finden sie bei uns. Weiterbildung in Weinheim: Raum zum Atmen, Raum zum Lernen, Raum um Zukunft zu gestalten.Weiterbildung in Heppenheim: Hell und aufgeräumt, der ideale Platz zum Lernen.Weiterbildung in Heppenheim: Kaffee, Tee, Softdrinks oder eine Süßigkeit stehen immer griffbereit.Weiterbildung in Bürstadt: Im Stehen oder im Sitzen ...Weiterbildung in Bürstadt: Der Platz für Besprechungen, zum Austauschen oder einfach zum Klönen.

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