Warum Sie mit uns sprechen sollten?

Weil wir viele Fragen bereits im Vorfeld beantworten - und damit im persönlichen Gespräch für das Wesentliche Zeit haben!

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AVGS. Ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur. Mit ihm werden Leistungen gefördert, die helfen, Arbeit zu finden. ALG II-Beziehern kann ebenfalls nach Ermessen des betreuenden Jobcenters ein solcher Gutschein ausgehändigt werden. Fragen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters. Gerne stehen wir Ihnen aber auch hier zur Seite.

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Coaching-Zeiten. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr. Mittwochs 9.00 bis 13.00 Uhr. Aber auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie uns brauchen. Sprechen Sie Ihren Coach gerne drauf an.

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Kosten des Coachings. Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten haben, dann übernehmen Arbeitsagentur oder Jobcenter die Kosten Ihres Coachings. Dort können Sie Ihren Gutschein auch gleich beantragen, wenn Sie auf Stellensuche sind oder Ihnen die Arbeitslosigkeit droht.

Privatzahler erhalten nach jedem Coaching-Termin zeitnah eine entsprechende Rechnung, bei der das Zahlungsziel 7 Arbeitstage (Montag bis Freitag) beträgt. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Sollte es während eines laufenden Coachings zum Zahlungsverzug kommen, so kann das Coaching bis zum Ausgleich der bis zu diesem Zeitpunkt offenen Posten unterbrochen werden.

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Stundensätze für Privatzahler. Nachfolgenden Sätze sind für die unter C genannten Coaching-Zeiten gültig, außerhalb der genannten Zeiten wird ein Aufschlag von 22,50 Euro pro Unterrichtseinheit (UE)/ Abrechnungseinheit (AE) fällig. Für Sonn- und Feiertage beträgt dieser Aufschlag 45,00 Euro pro Unterrichtseinheit (UE)/ Abrechnungseinheit (AE).

Aktuelle Klienten erhalten eine direkte Rufnummer unter der Ihr JobCoach. auch außerhalb der genannten Zeiten erreichbar ist und für dringende Fragen und Anliegen unter anteiliger Berücksichtigung der vorhergehend genannten Aufschläge zur Verfügung steht.

i) Stundensatz im Erstgespräch (Einzelgespräch) für 30 Minuten (AE) 75,00 Euro zzgl. MwSt. Je weitere 15 Minuten (AE) 18,75 Euro zzgl. MwSt.

ii) Stundensatz im Coaching (Einzelcoaching) für 45 Minuten (UE) berufstätig 112,50 Euro zzgl. MwSt., arbeitssuchend 90,00 Euro zzgl. MwSt. (Gruppen-Coachings nach Möglichkeit und auf Anfrage).

(Die Stundensätze im Coaching sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klienten gestaffelt und differenziert nach berufstätigen Klienten und Klienten, die aktuell kein Erwerbseinkommen erzielen.)

iii) Stundensatz für vereinbarte Vor-, Nach- oder Zuarbeit (VNZA) ohne Coaching-Bestandteile und Anwesenheit des Klienten. (bspw. „Ghost-Writing“ von Bewerbungen) für 45 Minuten 67,50 Euro zzgl. MwSt. (Satz gilt auch für Telefonate, E-Mail und weitere Kommunikationswege.)

iiii) Für ein Start-up- oder ExistenzgründungsCoaching fordern Sie bitte unter 0 800 - 99 98 97 9 ein individuelles Angebot an.

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Terminabsage. Sollte der Termin ohne Benachrichtigung nicht wahrgenommen oder die Absage nicht am vorangehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr erfolgen, wird der vereinbarte Termin voll in Rechnung gestellt.

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Zahlungsmöglichkeiten. Rechnungen können via Überweisung oder PayPal beglichen werden.
Zahlungserinnerungen. Werden mit 10,00 Euro Aufwandsentschädigung und 5 % Verzugszinsen p.a. in Rechnung gestellt.
Zertifizierter Träger. Ihr JobCoach ist ein durch die Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung - der jährlich einen Rezertifizierungsprozess durchläuft. Geprüfte Qualität im Sinne unserer Kunden.

Und wenn Ihre Frage jetzt noch nicht beantwortet ist, warten Sie nicht länger, sprechen Sie uns an.